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Ambulante Badekur

MassageAmbulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten
Bei dieser Kurform (früher: "Offene Badekur") können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 Prozent der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss in Höhe von Höchstens 13 €, für Kleinkinder 21 € pro Kurtag gewähren.


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